Zuerst eine Unbedenklichkeitsbescheinigung beim Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutzund Gesundheit (LAVG) beantragen. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung erhalten Sie, wenn folgendes erfüllt ist:
• Vollendung des 21. Lebensjahres (mit Ausnahme ab dem 18. Lebensjahr),
• persönliche und körperliche Eignung (§8b Sprengstoffgesetz),
• Zuverlässigkeit (§8a Sprengstoffgesetz)
Nachdem Ihr die Bescheinigung erhalten habt (kann einige Wochen dauern) sucht euch einen staatlich anerkannten Lehrgang im Netz nach § 27Sprengstoffgesetz.
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung ist beim Lehrgang vorzulegen.
In der Regel dauert so ein Lehrgang ca. 2 Tage.
Nachdem Ihr die Prüfung bestanden habt und die Errichtung einer passenden Unterbringung für eure Explosivstoffe geschaffen habt, beantragt Ihr bei der gleichen Behörde die Erlaubnis nach §27 Sprengstoffgesetz (SprengG).
Habt Ihr endlich die Erlaubnis in den Händen dann nichts wie hin zum Pulverhändler und Pulver gekauft. Eine geeignete Waffe kaufen, Gewehr oder Pistole (frei ab 18 Jahre) und div. Utensilien wie Schusspflaster, Kugeln, Zündhütchen, Fülltrichter,Ladestock und Kugelstarter.
Schießstand suchen auf dem das Schießen mit dem Vorderlader genehmigt wurde und loslegen.
Auf unserem Schießstand sind fast immer sachkundige Schützen anwesend die Hilfestellung
leisten können.